Krakens neue Regel: Offenlegung der Eigentumsverhältnisse bei selbst gehosteten Krypto-Wallets in Großbritannien
Kraken, eine prominente Kryptowährungsbörse mit Sitz in den USA, die für ihr Engagement für Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bekannt ist, verschärft ihre Aufsicht über Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets. Die Börse hat ihre Absicht angekündigt, Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets, die sich mit den Adressen der Börse im Vereinigten Königreich verbunden haben, stärker zu kontrollieren.
Diese Entscheidung, die in einer von James Van Straten, einem angesehenen Analysten bei Cryptoslate, auf X geteilten E-Mail bekannt gegeben wurde, unterstreicht Krakens Engagement für Transparenz und die Einhaltung von Vorschriften.
Laut der E-Mail, die an einen ungenannten Empfänger versandt wurde, beruft sich Kraken auf britische Vorschriften, die die Aufrechterhaltung aktueller und umfassender Kundeninformationen vorschreiben, insbesondere in Bezug auf ihre Kontoaktivitäten mit selbstverwahrten Wallets. Diese Wallets, bei denen das alleinige Eigentum und die Kontrolle über die privaten Schlüssel beim Eigentümer liegen, stellen besondere Herausforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit dar.
In der als authentisch bestätigten E-Mail werden die Anforderungen von Kraken an die Verifizierung des Eigentums an selbstverwahrten Wallets, die an Transaktionen mit der Börse beteiligt sind, erläutert. Umgekehrt verlangt Kraken die Offenlegung der Namen und Wohnadressen derjenigen, die diese Wallets verwalten, wenn diese Wallets nicht unter der direkten Kontrolle des Kunden stehen.
Außerdem hat die Börse eine Frist bis zum 13. Februar für die Übermittlung dieser Informationen gesetzt. Bei Nichteinhaltung wird das betreffende Konto gesperrt, was als Ultimatum an den nicht identifizierten Kunden dient.
Van Stratens Kommentar zu dieser Angelegenheit unterstreicht die Besorgnis über die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen in Großbritannien. Der mit Kryptowährungen verbundene Anwalt Cris Carrascosa schließt sich diesen Gefühlen an und verweist auf die potenzielle Ausweitung solcher Vorschriften auf die gesamte Europäische Union (EU), die ab dem 30. Dezember des folgenden Jahres in Kraft treten soll.
Dieses Regelwerk, das in der Verordnung (EU) 2023/1113, allgemein bekannt als Geldtransferverordnung (TFR), verankert ist, legt einheitliche Datenanforderungen für Transaktionen fest, die von Dienstleistern innerhalb der EU durchgeführt werden.
Die Umsetzung solcher Maßnahmen unterstreicht die Bemühungen der Regulierungsbehörden, die Transparenz zu erhöhen und die mit Kryptowährungstransaktionen verbundenen Risiken in der gesamten europäischen Wirtschaftslandschaft zu mindern.